ich hab im netz ein auto gefunden was mich interessieren würde das aber ca. 45km enfernt steht!
jetz meiner frage: darf ich das auto ohne kennzeichen abschleppen bis zu mir in die garage über die distanz von den 45km? oder is das verboten? ich hab schon Dr. Google gelöchert, aber da sind zu viele unterschiedliche meinungen vertreten, und da bin ich jetz ein wenig verwirrt...
kann mir jemand was dazu sagen?
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Ich bin mir sicher das du es nicht darfst! MAn darf ja nichmal n auto abgemeldet auf öffntlichen straßen parken und abschleppen is ja noch ne nummer krasser^^
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aber ohne Nr. schilder zur Zulassung lol. ich liebe deutschland.
irgendwer sagt man kann das hintere kennzeichen an das geschleppte fahrzeug machen und es sei dann versichert, aber glauben kann ich das in keinster weise.
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Golf II 1.8 - Servo, Zentral, El. und Beheizte Außenspiegel, El. Fensterheber 4x
Passat Variant 2.0 - Servo, Zentral, El. und Beheizte Außenspiegel, Klima, ABS
wo is das problem mir einfach mal auf meine frage zu antworten?
auf die idee mit´n trailer bin ich logischerweise auch schon gekommen, aber was die hier an kosten haben wollen...
da kann ich mir schon fast nen 2er golf für kaufen...
also weiter...
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nein du darfst es nich du darfst ein auto nur abschleppen wen es liegen bleibt und dann nur bis zur nächsten werkstatt
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Und nur weil du das Auto haben willst aber zu geizig bist n Trailer zu mieten, das sehen die nicht als "Nothilfemaßname" an..
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du darfst es nicht. Es wird rechtlich zwischen schleppen ( nen Auto z.B. nach dem Kauf von a nach b bringen) und abschleppen (Auto nach Panne in die nächste Werkstatt bringen) unterschieden.
Kannste auch hier nachlesen: [Dieser Link ist nur für registrierte User sichtbar.]